Einreisebestimmungen – Sprachreisen für Berufstätige

Folgende Bestimmungen gelten, wenn Sie einen Sprachkurs absolvieren.

Europa

EU-Bürger benötigen für alle Kurse in Europa nur einen gültigen Personalausweis/Reisepass. Ausnahme: Großbritannien.

Großbritannien

Als EU-Bürger ist die Teilnahme an den von uns angebotenen Sprachkursen für bis zu sechs Monate mit einem gültigen Reisepass möglich. Der Reisepass muss mindestens bis zum Ende des Aufenthaltes gültig sein. Ein Visum ist nicht nötig.

Kanada

Deutsche Staatsbürger können sich bis zu sechs Monate ohne Visum mit einem gültigen Reisepass in Kanada aufhalten, um dort einen Sprachkurs zu machen. Für längere Aufenthalte ist ein Studentenvisum erforderlich, das vor Reiseantritt in Deutschland beantragt werden muss.

USA

Für die Intensivsprachkurse (ab 20 UStd. pro Woche) in den USA benötigen Sie einen gültigen, maschinenlesbaren Reisepass und ein Studentenvisum, das Sie persönlich beim Konsulat der USA in Berlin oder Frankfurt beantragen müssen.

Die Antragsgebühr beträgt z. Zt. ca. 120 €. Alle Antragssteller für ein Studentenvisum müssen zusätzlich eine sogenannte "Sevis I-901"-Einschreibegebühr in Höhe von z. Zt. 200 USD direkt an die zuständige US-Behörde entrichten. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie alle Unterlagen, die für Ihren Visumsantrag erforderlich sind. Aufgrund der Vorlaufzeiten sollten Anmeldungen für alle visumspflichtigen Kurse drei Monate vor Kursbeginn bei uns vorliegen.

Für die Standardkurse (mit weniger als 20 UStd. pro Woche) sowie die Schülersprachreisen genügt für EU-Bürger weiterhin ein gültiger, maschinenlesbarer Reisepass ohne Visum.

Alle USA-Reisende ohne (Studenten-)Visum müssen sich zur Einreise in die Vereinigten Staaten bis spätestens 72 Stunden vor Abflug über das Online-System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) registrieren. Die Internet-Adresse dafür lautet: https://esta.cbp.dhs.gov.

Auch diese Registrierung ist kostenpflichtig – es werden 14 USD fällig. Die Gebühr wird per Kreditkarte bezahlt – akzeptiert werden Master, Visa und American Express. Die Registrierung ist für 2 Jahre gültig. Die Angaben entsprechen dem Einreiseformular I94W, das Sie bislang im Flugzeug erhalten haben. Die Registrierung kann auch von einer dritten Person vorgenommen werden. Sollten sich Ihre persönlichen Daten und/oder Ihr Reiseziel innerhalb der USA im Zeitraum zwischen Ihrer Registrierung und Ihrem Abflug ändern, müssen Sie Ihre neuen Daten vor Einreise aktualisieren.

Australien

Für alle Sprachkurse bis zwölf Wochen Dauer in Australien wird ein sogenanntes ETA-Visum benötigt. Dieses elektronische Visum wird üblicherweise vom Reisebüro beantragt, das auch den Flug bucht. Die ausgedruckte ETA-Bestätigung zeigen Sie bei der Einreise zusammen mit Ihrem Reisepass vor. Für längere Kurse ist in der Regel ein Working Holiday Visa oder ein Studentenvisum zu beantragen.

China

Sowohl für Sprachkurse wie für Praktika in China benötigen Sie ein Visum. Dieses können Sie bei der chinesischen Botschaft in Deutschland beantragen, sobald Sie von uns das offizielle Einladungsschreiben unserer Partnerschule erhalten haben.

Das Visum kostet derzeit ab 65 € (Stand: 2014). Die Ausstellung dauert ca. 4 Tage. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.china-botschaft.de. Gegen eine Gebühr übernehmen spezielle Visa-Agenturen die Beantragung und Abholung, z. B. visumcentrale.de.