Einreisebestimmungen – Sprachreisen für Berufstätige

Stand: April 2023

Folgende Bestimmungen gelten, wenn Sie einen Sprachkurs absolvieren.

Europa

EU-Bürger*innen benötigen für alle Kurse in Europa nur einen gültigen Personalausweis/Reisepass. Ausnahme: Großbritannien.

Großbritannien

Als EU-Bürger*in ist die Teilnahme an den von uns angebotenen Sprachkursen für bis zu sechs Monate mit einem gültigen Reisepass möglich. Der Reisepass muss mindestens bis zum Ende des Aufenthaltes gültig sein. Ein Visum ist nicht nötig.